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Finden Sie hier die wichtigsten Informationen zum Thema "Spenden"

Unsere Stiftung wurde 1690 begründet und vom damaligen Landgrafen Carl von Hessen mit einem Vermögen ausgestattet, aus dessen Ertrag sie ihre gemeinnützigen Stiftungszwecke zu erfüllen hat. Das Direktorium aus nebenamtlich tätigen Mitgliedern ist für die sachgemäße Verwaltung des Vermögens gegenüber dem Regierungspräsidium als zuständiger Aufsichtsbehörde verantwortlich. Durch schwerste Zeiten wurde so der Stiftungszweck zum Nutzen vorwiegend bedürftiger Jugendlicher und Kinder erfüllt. Die aufzuwendenden Mittel übersteigen jedoch immer die Entwicklungsmöglichkeiten einer solchen Arbeit. Darum hilft jeder Beitrag,  das Stiftungskapital zu erhöhen, unmittelbar der Förderung unserer Projekte im sozialen Brennpunkt der Kasseler Unterneustadt.
Wenn sie dem Stiftungszweck zustimmen und unsere am Gemeinwesen orientierten Projekte in der Unterneustadt Kassels mittragen möchten,  bitten wir, die Stiftung Hessisches Waisenhaus zu unterstützen.

Weiter unten in dieser Auflistung finden Sie die Bankverbindung zu unserem Spendenkonto.

Gerne informieren wir Sie näher. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular ganz rechts oben auf dieser Seite, telefonisch oder per E-Mail:

Tel: 0561-14455
E-Mail: verwaltung@stiftung-hw.de

Sie können auf dem Überweisungsträger im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre Adresse angeben. Sie bekommen Ihre Spendenquittung dann per Post.

Sie können aber auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular oben rechts auf dieser Seite, telefonisch, oder per E-Mail.

Tel: 0561-14455
E-Mail: verwaltung@stiftung-hw.de

Wenn viele geben, helfen auch kleine Beiträge dem Erhalt und der Entwicklung unserer Arbeit. Für Spenden bis 200 Euro genügt dem Finanzamt für die Abzugsfähigkeit bei der Steuererklärung der quittierte Überweisungsbeleg.

Durch regelmäßige Unterstützung, etwa einen Dauerauftrag, geben sie uns Planungssicherheit für künftige Projekte. Nach Ablauf eines Kalenderjahres stellen wir ihnen eine Sammelbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Sofern sie uns mehrmals im Jahr Spenden anvertraut haben, erhalten sie Anfang des nächsten Kalenderjahres auf Wunsch eine Sammel- zuwendungsbescheinigung für ihre Steuererklärung.

Wem viel gegeben ist, der kann auch über das Leben hinaus Segen weiterreichen. Es ist immer gut, ein Testament zu verfassen. Der „Letzte Wille“ bleibt unangetastet, wenn er ordnungsgemäß verfasst und hinterlegt wurde. Vielmals bleibt es eine Option, einen Teil des Nachlasses in eine hoffungsvolle Gemeinwesenarbeit zu investieren. Für eine Rechtsberatung steht ihnen in der Regel jeder Rechtsanwalt und Notar zur Seite. Wenn sie die Stiftung Hessisches Waisenhaus in einem Testament bedenken wollen, stehen ihnen und ihrer Rechtsberatung der Geschäftsführer oder jeder der Direktoren mit Informationen gern zur Seite.

Sie feiern einen besonderen Anlass wie z.B. einen Geburtstag, ein Jubiläum, eine goldene Hochzeit oder ein Firmenjubiläum?
Sie möchten auf Geschenke verzichten und stattdessen anderen Menschen mit gezielter Unterstützung eine Freude bereiten?
Dann bitten Sie Ihre Gäste, uns und unsere diakonische Arbeit zu unterstützen. 
Ihre Gäste erhalten natürlich neben einem Dankbrief auch eine Spendenquittung.

Im Trauerfall spenden

Ein Ihnen nahe stehender Mensch ist verstorben.
Sie möchten statt Kränze und Blumen im Gedenken an den Verstorbenen durch Spenden anderen Menschen helfen? Vielleicht war der Verstorbene selber sozial engagiert und hat sich für Benachteiligte eingesetzt?
Kondolenzspenden können ein Zeichen für das Leben setzen und die Verbundenheit untereinander - auch in schwierigen Zeiten - ausdrücken: Gemeinsam aus Liebe zum Menschen!

Stiftung Hessisches Waisenhaus
Evangelische Bank Kassel (EB)
IBAN: DE84 5206 0410 0000 8003 92