stiftungszweck_jugendarbeit
Gemeinnützig

Förderung, Betreuung

Die Aufgaben

Welchen Zweck verfolgt die Stiftung?

Unsere Stiftung verfolgt ihren Zweck ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig nach der Verfassung der Stiftung „Hessisches Waisenhaus zu Kassel“ in der Fassung vom 14. August 1991 mit Änderung vom 23. August 2001. Darin wird unter § 3 der Stiftungszweck beschrieben:

„ - zur Förderung der Jugendhilfe, indem sie dort, wo ein besonderer Bedarf besteht, selbstlos Einrichtungen betreibt, bereitstellt oder fördert, die der Betreuung von Kindern und/oder Jugendlichen oder auf sonstige Weise dem Wohl dieser Altersgruppen dienen, darüber hinaus auch mildtätige Zwecke durch materielle Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher, soweit die Mittel der Stiftung dies ermöglichen.
Im Hinblick auf den Willen des Stifters sollen die Leistungen der Stiftung vornehmlich Kindern und Jugendlichen aus dem Regierungsbezirk Kassel zugute kommen.“
Die Verfassung legt außerdem in § 5 fest: „Die Stiftung ist Mitglied der `Diakonie Hessen´ mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.“